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FH D

Fachhochschule
Düsseldorf



 

Allgemeine Informationen zu den Anforderungen barrierefreier Webseiten

 

Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) [1] müssen alle öffentlichen Eintrichtungen - wobei die Hochschulen ausdrücklich auch gennannt sind (§1 Abs. 2 BGG NRW) - ihre Webseiten barrierefrei gestalten (§ 10 Abs. 1 BGG NRW). Dabei ist Barrierefreiheit im Gesetz relativ allgemein definiert (siehe Container Barrierefreiheit rechts). [2]

 

Dies gilt nach der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) [3] für Webseiten, die nach dem 19. August 2004 neu gestaltet oder in größerem Umfang verändert werden sofort. Webseiten die vor dem 24. August veröffentlicht wurden, sind bis zum 31. Dezember 2008 neu zu gestalten. (§ 4 BITV NRW) [4]

 

Zur Festlegung, Wie die barrierefreie Umsetzung von Webseiten konkret aussehen muss wird im § 2 Abs. 2 der BITV NRW auf die Anlage 1 der entsprechenden Bundesverordnung (BITV) [5] verwiesen. Im Sinne der BITV NRW gelten demnach Webseiten als barrierefrei, die die Standards der Priorität 1 und für zentrale Einstiegs- und Navigationsseiten zusätzlich der Priorität II des Anhangs der BITV erfüllten.

 

Dabei orientieren sich diese Prioritäten an den internationalen Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte des W3C [6].

 

Barrierefreiheit

 

“Barrierefreiheit ist die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen. Der Zugang und die Nutzung müssen für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein; hierbei ist die Nutzung persönlicher Hilfsmittel zulässig. Zu den gestalteten Lebensbereichen gehören insbesondere bauliche und sonstige Anlagen, die Verkehrsinfrastruktur, Beförderungsmittel im Personennahverkehr, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen sowie Kommunikationseinrichtungen.”

§ 4 BGG NRW [1]

 

“Für Webseiten heisst das: Zur nachhaltigen Herstellung der Barrierefreiheit sind folgende Grundsätze zu beachten:

  • Inhalte und Erscheinungsbild sind so zu gestalten, dass sie für alle wahrnehmbar sind.
  • Die Benutzeroberflächen der Angebote sind so zu gestalten, dass sie für alle bedienbar sind.
  • Inhalte und Bedienung sind so zu gestalten, dass sie allgemein verständlich sind.
  • Die Umsetzung der Inhalte soll so erfolgen, dass sie mit heutigen und künftigen Technologien funktionieren.”

§ 2 Abs. 1 BITV NRW [3]

 

Umsetzung barrierefreier Webseiten nach der BITV NRW

 

(Erläuterung der Fachbegriffe nach der Anlage 2 der BITV siehe Container Glossar der BITV)

 

Alle Webseiten müssen folgende Anforderungen erfüllen

 

(Zitate der Anforderungen der Anlage 1 der BITV [5] Priorität I)

 

  1. Bilder und Multimedia

    “Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen.”

    Konkret bedeutet dies vor allem, dass alle Bilder einen Alternativtext haben müssen, der den Bildinhalt erläutert. Die Bedingungen formulieren aber auch konrekte Anforderungen an anderen Audio- oder visuellen Inhalt wie Imagemaps, Animationen, Applets, Scripts, Multimedia-Präsentationen.

  2. Farben

    “Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden.”

    Konkret bedeutet dies, dass keine Information allein durch Farbe vermittelt werden darf. Also darf z.B. nicht eine in Liste von Kursen die Zuordnung zum Grund- und Haupstudium allein dadurch erfolgen, dass sie in unterschiedlichen Farben dargestellt werden. Ausserdem müssen die Farben in Bildern auch für Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren.

  3. Valides und strukturiertes HTML und CSS

    “Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden.”

    • Konkret bedeutet dies zunächst, dass z.B. in HTML/CSS ausgezeichneter Text anstelle von Bildern verwendet werden soll, wenn die Information damit angemessen dargestellt werden kann.
    • Insgesamt muss der HTML- und CSS Code valide sein, d.h. korrekt geschrieben sein. Dies lässt sich mit entsprechenden Validatoren des W3C [7] überprüfen.
    • Für die Text-Gestaltung sind Stylesheets (CSS) statt HTML zu verwenden. Größen wie z.B. die Schriftgröße sind im realtiven Einheiten (in CSS z.B. in em) einzugeben.
    • Die Stuktur der Seite ist in HTML-Dokumenten mit entsprechenden HTML-Überschriften (in HTML z.B. h1, h2, ...) zu kennzeichnen und Listen sowie Zitate sind mit entsprechenden HTML-Elementen (in HTML z.B. ol, li, dl, q, blockquote, cite) zu kennzeichnen. Nützlich zur Überprüfung der Struktur ist die Outline Funktion des HTML-Validators des W3C [7].

  4. Sprache

    “Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen.”

    Konkret bedeutet dies, dass ein Wechsel der Sprache des Textes und Abkürzungen gekennzeichnet sein müssen (deutsch in HTML z.B. mit lang="de", Abkürzungen mit acronym).

  5. Tabellen

    “Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.”

    • Konkret bedeutet dies zunächst, dass Tabellen die tabellarische Daten darstellen, z.B. in HTML in ihrer Struktur zu kennzeichnen sind (in HTML z.B. td, th, thead, tbody, tfoot, col, colgroup, axis, scope, headers, ...).
    • Werden Tabellen zur Text- und Bildgestaltung verwendet, so müssen sie trotzdem in linearisierter Form lesbar sein, als z.B. indem die Inhalte ohne jede Auszeichnung nacheinander dargestellt werden, so wie sie im Code hintereinander stehen. Ausserdem dürfen Tabellen die zur Text- und Bildgestaltung verwendet werden keinen Code zur Strukturierung enthalten.

  6. Kompatibilität I

    “Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind.”

    Konkret bedeutet dies, dass Webseiten z.B. auch mit älteren Browsern angezeigt werden können. In diesem Sinne müssen ich auch ohne die zugeordneten Stylesheets (CSS) funktionieren und es muss Äquivalente für dynamische Inhalt sowie programmierte Elemente wie Applets oder Scripts geben.

  7. Keine unkontrollierte Veränderung

    “Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin, den Nutzer kontrollierbar sein.”

    Konkret bedeutet dies, dass Bewegung in Webseiten durch den Nutzer steuerbar sein muss sowie dass Blinken und Flackern sowei periodische Änderungen des Inhaltes zu vermeiden sind. Weiterleitungen sind nicht durch Auszeichnungen wie HTML Code sondern serverseitig zu realisieren.

  8. Zugänglichkeit programmierter Elemente

    “Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.”

    Konkret bedeutet dies, dass programmierte Elemente wie Applets oder Scripts z.B. in ihrer Ausgabe von Screenreadern gelesen werden können.

  9. Zugänglichkeit von Funktionen

    “Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind.”

    Konkret bedeutet dies, dass programmierte Elemente wie Applets oder Scripts in ihren Funktionen unabhängig von spezifischen Geräten nutzbar sind.

  10. Kompatibilität II

    “Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist sicherzustellen, so weit der hiermit verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist.”

    Konkret bedeutet dies, das Pop-Ups und das unkontrollierte öffnen neuer Fenster zu vermeiden sind und Formularelemente korrekt zu beschriften sind.

  11. Verwendung öffentlicher und dokumentierter Technologien

    “Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z.B. die vom World Wide Web Consortium entwickelten Technologien.”

    Konkret bedeutet dies, dass z.B. HTML und CSS verwendet werden sollen, die vom W3C öffentlich bereitgestellt und dokumentiert sind, wenn der Inhalt damit angemessen darstellbar ist. Dabei sollten möglichst aktuelle Versionen verwendet werden.

  12. Orientierungs-Informationen

    “Der Nutzerin, dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen.”

    Konkret bedeutet dies, dass Bereiche wie Frames, Informationsblöcke und Kontrollelemente beschriftet werden müssen (in HTML z.B. title) und ihre Funktion deutlich gemacht werden muss. Formulare müssen mit Auszeichnungen strukturiert werden (in HTML z.B. optgroup, fieldset, legend

  13. Navigation

    “Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten.”

    Konkret bedeutet dies, dass Ziele von Hyperlinks klar bezeichnet sein müssen, semantische Informationen Webseiten bereitgestellt werden müssen (in HTML z.B. link rel, rev oder RDF, Inhaltsverzeichnisse bereitgestellt werden müssen (z.B. in einer Sitemap und Navigationsmechanismen schlüssig und nachvollziehbar eingesetzt werden müssen.

  14. Verständlichkeit

    “Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern.”

    Konkret bedeutet dies, dass die klarste und einfachste Sprache zu verwenden ist, die den Inhalten angemessen ist.

 

 

Zentrale Einstiegs- und Navigationsseiten müssen zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen

 

(Zitate der Anforderungen der Anlage 1 der BITV [5] Priorität II)

 

  1. Bilder und Multimedia

    “Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen.”

    Konkret bedeutet dies hier zusätzlich, dass für alle Links in clientseitigen Imagemaps redundante Texthyperlinks bereitzustellen sind.

  2. Farben

    “Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden.”

    Konkret bedeutet dies hier zusätzlich, dass die Farben von Texten auch für Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren.

  3. Valides und strukturiertes HTML und CSS

    “Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden.”

    Keine zusätzlichen Anforderungen

  4. Sprache

    “Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen.”

    Konkret bedeutet dies hier zusätzlich, dass Abkürzungen und Akronyme sind an der Stelle ihres ersten Auftretens zu erläutern sind und die vorherrschend verwendete Sprache der Seite ist zu kennzeichnen (deutsch in HTML z.B. mit body lang="de")

  5. Tabellen

    “Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.”

    Konkret bedeutet dies hier zusätzlich, dass Zusammenfassungen für Tabellen bereitzustellem sind (in HTML z.B. summary und für Überschriftenzellen Abkürzungen bereitzustellen sind (in HTML z.B. th abbr="").

  6. Kompatibilität I

    “Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind.”

    Konkret bedeutet dies, dass Webseiten z.B. auch mit älteren Browsern angezeigt werden können. In diesem Sinne müssen ich auch ohne die zugeordneten Stylesheets (CSS) funktionieren und es muss Äquivalente für dynamische Inhalt sowie programmierte Elemente wie Applets oder Scripts geben.

  7. Keine unkontrollierte Veränderung

    “Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin, den Nutzer kontrollierbar sein.”

    Keine zusätzlichen Anforderungen

  8. Zugänglichkeit programmierter Elemente

    “Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.”

    Keine zusätzlichen Anforderungen

  9. Zugänglichkeit von Funktionen

    “Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind.”

    Konkret bedeutet dies hier zusätzlich, die Reihenfolge der Navigation mit der Tabulatortaste verfolgt werden kann (in HTML z.B. mit tabindex) und Tastaturkurzbefehle für entscheidende Hyperlinks der Navigation bereitgestellt werden (in HTML z.B. mit accesskey).

  10. Kompatibilität II

    “Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist sicherzustellen, so weit der hiermit verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist.”

    Konkret bedeutet dies hier zusätzlich, für Text in parallelen Spalten mit Zeilenumbruch alternativ linearer Text bereitzustellen ist, leere Kontrollelemente in Eingabefeldern Platzhalterzeichen enthalten (in HTML z.B. mit default="") und nebeneinanderliegende Links durch von drucKBaren Zeichen umgebenen Leerzeichen getrennt sind.

  11. Verwendung öffentlicher und dokumentierter Technologien

    “Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z.B. die vom World Wide Web Consortium entwickelten Technologien.”

    Konkret bedeutet dies hier zusätzlich, dass die Dokumente z.B. in der vom Nutzer oder der Nutzerin voreingestellten Sprache angezeigt werden können.

  12. Orientierungs-Informationen

    “Der Nutzerin, dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen.”

    Keine zusätzlichen Anforderungen

  13. Navigation

    “Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten.”

    Konkret bedeutet dies hier zusätzlich, dass die Navigation in Navigationsleisten hervorgehoben wird, zusammenhängende Hyperlinks gruppiert werden, in Suchfunktionen verschiedene Arten der Suche bereitgestellt werden, Aussagekräftige Informationen am Anfang von Informationsblöcken stehen, Zusammenstellungen von inhaltlich zusammenhängenden Dokumenten bereitgestellt werden und eine Umgehung von ASCII Zeichnungen ermöglicht wird.

  14. Verständlichkeit

    “Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern.”

    Konkret bedeutet dies hier zusätzlich, dass Text mit graphischen oder Audiopräsentationen ergänzt wird, wenn dies das Verständnis fördert und der gewählte Präsentationsstil durchgängig beizubehalten ist.

 

 

Glossar der BITV

Valid HTML 4.01!

Applet
Kurz für “Application”. Meist in der Programmiersprache Java verfasstes, in ein Internetangebot eingefügtes Programm.
 
ASCII-Zeichnungen
“American Standard Code For Information Interchange”; ein Zeichensatz, der es erlaubt nummerischen Werten (Bytes) Zeichen der gebräuchlichen Schriftsprache zuzuordnen. ASCII-Zeichnungen sind Bilder, die durch die Kombination von Zeichen und Symbole des ASCII-Zeichensatzes entstehen (z.B. Emoticons).
 
Assistive Technologien
Software oder Hardware, die speziell entwickelt wurde, um behinderten Menschen bei ihren täglichen Aktivitäten zu helfen. Assistive Technologien sind z. B. Rollstühle, Lesegeräte, Geräte zum Greifen usw. Gängige assistive Technologien im Bereich der Vermittlung von Internetinhalten sind Screenreader, Bildschirmlupen, Sprachgeneratoren und Spracheingabe-Software, die in Verbindung mit grafischen Desktop-Browsern (neben anderen Benutzeragenten) eingesetzt werden. Assistive Hardware-Technologien sind u.a. alternative Tastaturen und Zeigegeräte.
 
Attributwert
Befehle in Programmiersprachen können zusätzliche Angaben zur Beschreibung des Befehls in Form von Attributen enthalten. Diese Attribute können durch Wertangaben näher bestimmt werden.
 
Ausgabegerät
Stellt der Nutzerin, dem Nutzer die verarbeiteten Daten zur Verfügung. Beispiele für Ausgabegeräte sind Monitore, Drucker, Lautsprecher oder Braille-Zeilen.
 
Benutzeragent
Software zum Zugriff auf Internetinhalte; dies umfasst grafische Desktop-Browser, Text-Browser, Sprach-Browser, Mobiltelefone, Multimedia-Player und manche assistive Software-Technologien, die in Verbindung mit Browsern verwendet werden, wie etwa Screenreader, Bildschirmlupen und Spracherkennungssoftware.
 
Benutzerschnittstellen
Ermöglichen Eingaben der Nutzerin, des Nutzers und legen deren Darstellung fest.
 
Browser
Programm, dass den Zugriff auf und die Darstellung von Angeboten im Internet erlaubt.
 
Button
Mittels Grafiken dargestellte Schaltflächen.
 
Client, clientseitig
Softwareprogramm in Netzwerken, in der Regel auf dem lokalen Computer der Nutzerin, des Nutzers, das von Servern bereitgestellte Dienste in Anspruch nimmt. Clients fordern entweder Daten von Servern an (z.B. Browser) oder versenden Daten an Server (z.B. E-Mail). Clientseitig ist eine Funktionalität dann, wenn sie auf dem Client ausgeführt wird.
 
Dynamische Inhalte
Sammelbegriff für verschiedenartige Mechanismen, Inhalte während ihrer Anzeige dynamisch zu ändern, entweder automatisch oder durch Einwirken der Nutzerin, des Nutzers.
 
Eingabegerät
Ermöglicht die Interaktion mit dem elektronischen Medium. Beispiele für Eingabegeräte sind Tastaturen, Computer-Mäuse, Blindenschriftgeräte, Kopfstäbe oder Mikrophone.
 
Event-Handler
“Ereignis-Behandler”, werden meist als Attribute in Befehlen der HTML-Programmiersprache notiert und lösen bei Aktivierung durch die Nutzerin, den Nutzer eine vordefinierte Reaktion, in der Regel ein weiteres Programm (z.B. ein Script), aus.
 
Frames
Definierbare Segmente, die den Anzeigebereich eines Browsers aufteilen. Jedes Anzeigesegment kann eigene Inhalte enthalten.
 
GIF
“Graphics Interchange Format”; ein Dateiformat zur Darstellung von Grafiken. Animierte GIFs enthalten in einer Datei mehrere Grafiken, die nacheinander angezeigt werden und dadurch den Eindruck von Bewegung vermitteln.
 
HTML
Siehe “Markup-Sprache”.
 
Hyperlink
Verweis in einem elektronischen Dokument auf ein beliebiges Verweisziel. Das Verweisziel kann sich in jeder über den elektronischen Datenaustausch erreichbaren Quelle befinden.
 
Imagemaps
Verweis-sensitive Grafiken; Grafiken, die in Regionen mit zugeordneten Aktionen unterteilt wurden. Die Betätigung einer aktiven Region löst eine Aktion aus.
 
Linearisierte Tabelle
Ein Verfahren der Tabellendarstellung, bei der die Inhalte der Zellen zu einer Folge von Absätzen werden. Die Absätze erscheinen in derselben Reihenfolge, in der die Zellen im ursprünglichen Dokument definiert sind.
 
Markup-Sprache
“Auszeichnungssprachen”; Kategorie von Programmiersprachen, die z.B. HTML (Hyper Text Markup Language) oder XML (Extensible Markup Language) umfasst. Auszeichnungssprachen basieren auf der in der ISO-Norm 8879 festgelegten SGML (Standard Generalized Markup Language). Sie dienen, in ihren spezifischen Anwendungsgebieten, zur logischen Beschreibung von Inhalten, zum Datenaustausch oder zur Definition weiterer Auszeichnungssprachen.
 
Metadaten
Informationen über die verwendeten Daten oder Inhalte.
 
Multimedia
Die Verbindung mehrerer Medien wie Text, Bild, Ton oder dreidimensionaler Simulation zu einer geschlossenen elektronischen Präsentation.
 
Natürliche Sprache
Gesprochene, geschriebene, oder durch Zeichen dargestellte Sprachen wie Deutsch, aber auch Gebärdensprache oder Blindenschrift.
 
Pop-Ups
Neu erscheinender Anzeigebereich bzw. Fenster. Durch die Nutzerin, den Nutzer in der Regel nicht zu steuernder Prozess.
 
 
Script
In einer speziellen Programmiersprache (“Script-Sprache” wie z.B. JavaScript) verfasstes Programm.
 
Server, serverseitig
Softwareprogramm, das auf einem Hostrechner ausgeführt wird und in Netzwerken anderen Rechnern, auf denen Clientsoftware ausgeführt wird, Dienste (z.B. Websites, E-Mail) zur Verfügung stellt. Serverseitig ist eine Funktionalität dann, wenn sie auf dem Server ausgeführt wird.
 
Sitemap
Gesamtübersicht über den Aufbau eines Internetangebots.
 
Stylesheet, Stylesheet-Property-Wert
CSS (Cascading Stylesheets) ist eine Ergänzungssprache zu HTML, die die Spezifizierung der Präsentation eines Dokumentes ermöglicht. Sie erlaubt das beliebige Formatieren einzelner HTML-Elemente oder das Definieren zentraler Formate in Dokumenten. Property-Werte enthalten Wertzuweisungen für die festgelegten Formate.
 
Tabellarische Daten
Tabellen, die dazu verwendet werden, logische Beziehungen zwischen Daten zu repräsentieren, enthalten tabellarische Daten. Den Gegensatz hierzu bilden Tabellen, die nur der Formatierung bzw. Text- und Bildgestaltung von Dokumenten dienen.
 

Fußnoten

 

[1] BGG NRW [PDF, 260 KB] >>
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze Vom 16. Dezember 2003

 

[2] Nur in Ausnahmefällen, “in denen auch nach bestem Bemühen die Erstellung eines barrierefreien Angebots der Informationstechnik (§ 1) nicht möglich ist” darf auch ein dürfen die Hochschulen “ein alternatives, barrierefreies Angebot zur Verfügung zu stellen, das äquivalente Funktionalitäten und Informationen gleicher Aktualität enthält” (§ 3 BITV NRW). Diese Ausnahme wird für die allermeisten Webseiten der Hochschule nicht anwendbar sein.

 

[3] BITV NRW [PDF, 8 KB] >>
Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen) Vom 24. Juni 2004

 

[4] Webseiten die sich speziell an Menschen mit Behinderungen richten, sind bereits bis zum 31. Dezember 2005 neu zu gestalten. (§ 4 Abs- 2 BITV NRW)

 

[5] BITV [PDF, 93 KB] >>
Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV) vom 17. Juli 2002

 

[6] Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte des W3C in deutsch:
Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0 >>
Liste der Checkpunkte zu den Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0 >>


Originaldokumente in englisch:
Web Content Accessibility Guidelines (akutelle Version) >>
Checklist of Checkpoints for Web Content Accessibility Guidelines 1.0 >>
Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (Working Draft 19.11.2004) >>

 

[7] HTML und CSS Validatoren des W3C:
HTML Validator >>
CSS Validator >>

 

FH D
21.06.2005

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